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Auf dieser Seite möchten wir von Ihnen häufig gestellte Fragen beantworten und gleichzeitig auf  unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen: AGB

1. An- und Abreise:

   Am Anreisetag kann das von Ihnen gemietete Ferienobjekt ab 14:00 h bezogen werden. Am Abreisetag muss das Haus bis 10:00 h geräumt sein. Dies ist notwendig um an Wechseltagen eine Grundreinigung der Häuser zu gewährleisten. Ausnahmefälle nur nach vorheriger Absprache.

2. Was ist mitzubringen ?

    Bettwäsche ist immer vorhanden. Küche ist immer komplett mit Geschirr und angegebenen Küchengeräten ausgestattet. Mitzubringen sind Handtücher und Geschirrtücher,  natürlich auch Badetücher und Matten für den Strand.

3. Elektroanschlüsse

    Mitgebrachte Elektrogeräte, wie Föhn oder Rasierapparate, Laptop oder CD-Player können problemlos angeschlossen werden. Die ungarische Stromversorgung und die Anschlüsse sind genauso wie in Deutschland.

4. Miete, Kaution und Kurtaxe

    Die verbleibende Restmiete und die geforderte Kaution (in der Regel 100,00 €) sind in Euro und in Bar an den Hauseigentümer oder Hausverwalter zu zahlen. Die Kurtaxe ist nicht Bestandteil des Mietpreises und wird extra vor Ort berechnet. Bei Ihrer Anreise fragen Sie bei der Schlüsselübergabe nach der Höhe der Kurtaxe und begleichen diese auch in Euro. (ca. 1,50 €/Tag/Erwachsene).

5. Geldwechsel, Bank und Kreditkarten

    Grundsätzlich kein Geld auf der Straße wechseln !! Banken sind überall zu finden. Es gibt in allen Zentren Geldautomaten die mit Ihren ec-Karten oder Kreditkarten funktionieren. Diese Automaten reagieren auf Ihre Karten auch deutschsprachig. Die Handhabung der Automaten ist genauso wie in Deutschland (mit Geheimzahl). Die Auszahlung erfolgt nur in ungarischer Währung. Außerdem gibt es Wechselautomaten: man schiebt Euroscheine hinein und bekommt ung. Forint ausgezahlt. Sprache kann man wählen, der Vorgang ist verständlich beschrieben. Wechselstuben und Reisebüros wechseln ebenfalls. Viele Geschäfte und Restaurants akzeptieren auch Bargeldlose Kreditkartenzahlung, dieses ist vor den Eingängen meistens ausgeschildert.

6. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

    Eine solche Versicherung ist kein muss, aber auf alle Fälle empfehlenswert. Für einen geringen Versicherungsbeitrag können Sie sich gegen anfallende Stornokosten schützen, falls unerwartete Ereignisse Ihren Reiseantritt unmöglich machen. Näheres können Sie in der Navigationsleiste unter dem Link "Reiseversicherung" nachlesen, bzw. online die Versicherung abschließen. Ausschlaggebend bei Abschluss dieser Versicherung ist nicht die Anzahl der Personen sondern der Endmietpreis des Ferienobjekts.


Allgemeine Informationen über Einreise, Papiere, Zoll und Heimtiere:

 


Einreisebestimmungen
Personalausweis, Reisepass

Für die Einreise nach Ungarn benötigen deutsche Staatsbürger  einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Kinder müssen über einen Kinderausweis verfügen, oder aber im Pass der Eltern registriert sein. Lichtbild in jedem Fall ist erforderlich. Kinder ohne Eltern reisen mit einer Vollmacht der beiden Elternteile.

Sollte das Reisedokument verloren gehen, so muss unverzüglich das zuständige Konsulat bzw. die Botschaft - je nach Staatsangehörigkeit - informiert werden. Auskunft über Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der in Ungarn akkreditierten diplomatischen Vertretungen erteilt die Informationszentrale von TOURINFORM (Tel: +36-1 438-8080).

 

Visum

Staatsbürger visumpflichtiger Länder können ein Visum in der Konsularabteilung der Ungarischen Botschaft beantragen.

www.ungarische-botschaft.de
Botschaft der Republik Ungarn
Unter den Linden 76
10117 Berlin
Tel : 030 - 203 100
Fax : 030 - 229 13 14
E-Mail: info@ungarische-botschaft.de

www.kum.hu


Organspendeausweis empfehlenswert

Deutsche Touristen können bei tödlichen Unfällen auf Auslandsreisen ungewollt zu Organspendern werden, darauf hat der ADAC München hingewiesen.
(Quelle: Lycos, 26.10.2005

Denn in den meisten europäischen Ländern, so auch in Ungarn,  gelte - anders als in Deutschland - für Organspenden die so genannte Widerspruchsregelung. Damit werde man nach dem Tod automatisch zum möglichen Organspender, wenn man nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt hat. In vielen Fällen hätten dann nicht einmal mehr die Angehörigen ein Widerspruchsrecht.

Wer dies verhindern will, sollte nach Empfehlung des Autoclubs schriftlich in einem Organspendeausweis festlegen. Ausweise, mit denen man auch seinen ausdrücklichen Widerspruch bekunden könne, gebe es in Apotheken und Arztpraxen, eine Version in neun Sprachen biete die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.bzga.de an.

 

Grenzübergangsstellen

Mit dem Beitritt Ungarns in die EU am 1. Mai 2004 entfallen die Zollkontrollen an den Grenzübergängen zu den benachbarten EU-Ländern. Die Grenze darf dennoch nur an den hierfür vorgesehenen Stellen überschritten werden. Auch wenn die Warenkontrollen entfallen, muss jederzeit mit stichprobenartigen Kontrollen gerechnet werden.

Grenzübergangsstellen zu Ungarn

Informationen per Telefon:
0036 / 1 / 456-7101 (in Budapest)
 

 

Zollinformationen

Homepage und E-Mail der Ungarischen Zoll- und Finanzwache: www.vam.hu
www.vaminfo.hu
vam.info@mail.vpop.hu
bejelentes.kufo@mail.vpop.hu

Reisezeit
Ihr Weg durch den Zoll
Broschüre des Bundesministeriums der Finanzen
Ausgabe 2004

 

Einreise für Haustiere

Alle Haustiere (Hunde, Katzen, alle Kleintiere) können nach Ungarn grundsätzlich eingeführt werden.

  • Bedingungen für Hunde, Katzen, Frettchen (seit 1. Oktober 2004): Ein Heimtierausweis (pet pasport) muss bei der Reise nach Ungarn für sie mitgeführt werden, der von einem amtlichen Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde (Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003).
     
  • Bedingungen für andere Kleintiere: Die Vorlage eines internationalen Impfausweises, der auch die in der Bundesrepublik Deutschland nötigen Impfungen ( gegen Tollwut, Staupe usw. ) enthält. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und höchstens ein Jahr vor der Einreise erfolgen. Eine Bescheinigung des Amtstierarztes, wonach das untersuchte Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und im Umkreis von 30 bis 40 km in den letzten vier Monaten keine Tollwutfälle aufgetreten sind. Diese Bescheinigung muss für alle Tiere - also auch für Vögel - vorgelegt werden und darf nicht älter sein als acht Tage.
     
  • So genannte gefährliche Hunde oder "Kampfhunde" dürfen nach Ungarn nicht eingeführt werden. Zu den gefährlichen Hunderassen gehören in Ungarn: Bullterrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinischer Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero, Pitbull und Bandog, sowie Mischlinge jeglicher Art der aufgeführten Rassen.
     
  • Dobermann und Rottweiler zählen nicht zu den gefährlichen Hunderassen, auch deren Mischung nicht. Zu beachten ist es dabei, dass diese auch nicht für den Kampf ausgebildet sein dürfen!
     
  • Hunde müssen in Ungarn auf öffentlich zugänglichen Plätzen an der Leine geführt werden, auf öffentlichen Verkehrsmitteln muss auch ein Maulkorb mitgeführt werden.
     
  • Für Hunde wird eine Tierhalte-Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.
     
  • Bitte beachten Sie, dass das örtliche Gesundheitsamt das Baden von Hunden im Plattensee und im Velence-See nicht erlaubt, Hunde dürfen nur auf Freistrandbäder mitgenommen werden, wenn es dort nicht ausdrücklich verboten wurde.

Informationen
über die Neuregelungen ab dem 1. Oktober 2004 unter www.bundestieraerztekammer.de

über EU-Heimtierpass unter www.bundestieraerztekammer.de und beim Tierschutzbund telefonisch unter 0228 / 604 96 27.

Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG des Rates. (PDF)

Verbringung von Heimtieren (Hunden, Katzen und Frettchen)
Tiergesundheit und Tierschutz
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